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Familienpflege & Mütterpflege in München

Unsere Familienpflegerinnen sind da, wenn das Leben aus dem Gleichgewicht gerät.

Mit viel Erfahrung springen sie dort ein, wo Hilfe gebraucht wird – verlässlich, einfühlsam und auf Augenhöhe. Sie geben Halt in herausfordernden Zeiten und sorgen dafür, dass der Alltag weitergeht – so normal wie möglich, so liebevoll wie nötig.
•    Sie kümmern sich liebevoll um Säuglinge und Kleinkinder, schenken Geborgenheit und geben Sicherheit.
•    Sie begleiten Familienmitglieder zu Arztbesuchen oder wichtigen Terminen, damit niemand allein ist.
•    Sie bringen die Geschwisterkinder zur Kita oder Schule und holen sie ab, auch der Weg zur Freizeitaktivität wird nicht zur Hürde.
•    Sie betreuen Kinder achtsam in ihrer vertrauten Umgebung, mit Verständnis, Geduld und klarer Struktur.
•    Sie helfen bei den Hausaufgaben, fördern, motivieren und stärken das Selbstvertrauen.
•    Sie sorgen für einen geregelten Tagesablauf, damit Kinder Orientierung und Stabilität behalten.
•    Sie führen den Haushalt zuverlässig weiter, damit das Zuhause ein Ort des Wohlfühlens bleibt.
•    Sie kochen frisch und gesund, denn gemeinsames Essen gibt Wärme und Struktur.
•    Sie beraten, unterstützen und zeigen Wege auf, damit Familien in schweren Zeiten nicht alleine sind.
Unsere Familienpflegerinnen sind nicht einfach da – sie sind da, wenn man sie am dringendsten braucht.

Versorgung und Betreuung von Kindern in Notsituationen für Münchner Familien – Hilfe nach §20 SGB VIII

Manchmal stellt das Leben uns vor große Herausforderungen – eine schwere Erkrankung, seelische Erschöpfung oder der plötzliche Verlust eines Elternteils können den Alltag einer Familie von jetzt auf gleich auf den Kopf stellen. In solchen Momenten braucht es schnelle, verlässliche und einfühlsame Unterstützung.
Auch wenn keine Leistungen der Krankenkasse mehr zur Verfügung stehen, gibt es Wege der Hilfe: In besonderen Notsituationen können die Kosten für eine Familienpflegerin übernommen werden – zum Beispiel im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Betreuung und Versorgung von Kindern nach § 20 SGB VIII.


Wir lassen Sie nicht allein.
Kontaktieren Sie uns noch heute – wir beraten Sie persönlich. Einsatzleitung Familienpflege Tel. 089 5809191
Herzlich, menschlich, kompetent – wir helfen.

Haushaltshilfe

Was ist Haushaltshilfe?

Haushaltshilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, wenn Versicherte ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können – zum Beispiel wegen Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Schwangerschaft oder nach der Entbindung. Die Hilfe kann auch als Familienpflege oder Mütterpflege erfolgen, insbesondere wenn Kinder im Haushalt betreut werden müssen.

Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe?

Ein Anspruch besteht, wenn:
•    eine schwere Erkrankung oder ein Klinikaufenthalt vorliegt,
•    niemand im Haushalt den Haushalt übernehmen kann,
•    und ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind betreut werden muss.
Auch bei Schwangerschaft oder nach der Geburt kann Haushaltshilfe bzw. Mütterpflege bewilligt werden – immer mit ärztlicher Bescheinigung

Wie beantrage ich die Leistung „Haushaltshilfe“?

Um die Leistung „Haushaltshilfe“ zu beantragen, ist es notwendig, einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. Wichtig ist eine ärztliche Bescheinigung, die den Bedarf und die voraussichtliche Dauer der Leistung „Haushaltshilfe“ begründet.

1. Antragstellung:
•    Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse: Fordern Sie die notwendigen Antragsformulare an, entweder online, telefonisch oder per Post. Manche Kassen bieten auch Online-Formulare für die Beantragung an. 
•    Ärztliche Bescheinigung: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe ausstellen. In dieser Bescheinigung sollte der Arzt den Grund für die Hilfe, die voraussichtliche Dauer und den Umfang der benötigten Unterstützung (Stunden pro Tag) angeben. 
•    Ausfüllen der Formulare: Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus, wobei Sie Ihre persönliche Situation, die Beeinträchtigungen im Alltag und den Bedarf an Unterstützung genau beschreiben. 
•    Einreichen des Antrags: Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. 
2. Prüfung und Organisation:
•    Antragsprüfung: Die Krankenkasse prüft Ihren Anspruch auf Haushaltshilfe und entscheidet über die Bewilligung.

Resonanz

Wäscheleine Familienpflege
„Ich möchte mich für die Unterstützung bedanken, die mir Ihre Institution nach der Geburt meiner Drillingstöchter zukommen lassen hat. In meiner jetzigen familiären Situation ist Ihre personelle Unterstützung bei der Versorgung und Pflege meiner fünf Kinder für mich sehr wertvoll und eine überaus große Entlastung.”
Julia K., Familienmutter
Dankeskarte Familienpflege
„Wir haben eine großartige Unterstützung in unserer schwierigen Zeit erlebt. Besonders hervorheben möchten wir den unbürokratischen und schnellen Vorgang.”
Familienmutter
Familienpflegerin mit Kind
„Ich erinnere mich an ein schönes Abschiedsgeschenk: Eine Familienmutter war Sängerin und hat sich an unserem letzten gemeinsamen Tag ans E - Piano gesetzt, ihr Mikrofon genommen und mir das Lied Imagine von John Lennon vorgesungen. Es war sehr berührend.”
Sabine, Familienpflegerin

Weitere Informationen und Downloads

Flyer Familienpflege
Unseren Flyer der Familienpflege im pdf Format können Sie hier herunterladen.

Förderung

Die Familienpflege wird durch die Landeshauptstadt München (Sozialreferat), durch den Landkreis München und durch Mittel des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention, gefördert.

 

 

 

 

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Gabriele Holst Einsatzleitung
Gabriele Holst
Einsatzleitung Familienpflege
Tel.: 089-58091 91, 0152-32166139
E-Mail:
Susanne Ober Stellv. Einsatzleitung Familienpflege
Susanne Ober
stellv. Einsatzleitung Familienpflege
Tel.: 089-58091 91, 0152 321 66 143
E-Mail:

Sie erreichen uns während unserer telefonischen Sprechzeiten montags bis donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags bis 14.00 Uhr.